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Wichtige Informationen zur OB-Wahl
Wahl des Oberbürgermeisters/ der Oberbürgermeisterin
Ingolstadt wählt am 09. Februar ein neues Stadtoberhaupt. Derzeit werden die Wahlbenachrichtungsbriefe verteilt. Damit den Wahlberechtigten keine Fehler unterlaufen, hat die Stadt die dafür nötigen Informationen zusammengestellt. Besonders wichtig: die Wahlbenachrichtigung unbedingt bis zu einer möglichen Stichwahl aufbewahren!
1. Wahlbenachrichtigungsbriefe
Um wählen zu können, ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Ingolstadt erforderlich.
Derzeit gibt es 100.109 Wahlberechtigte (Stand: 13.1.2025, 15.30 Uhr)
Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Ingolstadt aufgenommen wurden, erhalten eine Wahlbenachrichtigung in Form eines Briefes.
Dieser enthält alle wichtigen Informationen zum Wahlrecht, zur Möglichkeit der Briefwahl und zum zuständigen Wahllokal für die Urnenwahl am Wahlsonntag.
Die Benachrichtigung muss bis spätestens 19.1.2025 jeder wahlberechtigten Person zugegangen sein.
Wer bis zu diesem Zeitpunkt die Wahlbenachrichtigung nicht erhält, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich beim Wahlamt erkundigen, ob sie/er im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
2. Wahlbenachrichtigungsbrief gilt auch für eine Stichwahl
Der Wahlbenachrichtigungsbrief wird auch im Falle einer Stichwahl (23.2.2025) benötigt. Daher bitte die Wahlbenachrichtigung nach der Hauptwahl aufbewahren!
3. Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlunterlagen können wie folgt beantragt werden:
a) schriftlich
(formlos oder mit dem der Wahlbenachrichtigung beigefügten Antragsformular) oder
b) online über das Bürgerservice-Portal
www.ingolstadt.de/briefwahl
Hinweise zur schriftlichen Beantragung:
Bei der schriftlichen Antragstellung sind immer anzugeben: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Wohnanschrift und ggf. eine abweichende Versandanschrift.
Der Antrag kann in einem ausreichend frankierten Umschlag dem Wahlamt (Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt) zugesandt werden. Er kann aber auch in den Briefkasten am Neuen Rathaus eingeworfen werden.
Es ist auch eine persönliche Vorsprache im Briefwahlamt (mit ausgefülltem Antrag!) möglich. Das Wahlamt befindet sich im Neuen Rathaus, Rathausplatz 4 (Sitzungstrakt im 2. Stock). Wer die Briefwahlunterlagen direkt mitnehmen will, muss neben dem ausgefüllten Antrag auch einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.
Öffnungszeiten des Wahlamts:
Mo bis Fr: 8 bis 12.30 Uhr und
Mo und Di: 13.30 bis 16 Uhr
Do: 13.30 bis 17.30 Uhr
Unter anderem zur Vermeidung von Wartezeiten ergeht die dringende Empfehlung, die Unterlagen online oder auf dem Postweg zu beantragen.
Letzter Beantragungstermin ist Freitag, 7.2.2025, 15 Uhr.
Danach können Wahlscheine nur noch in absoluten Ausnahmefällen (bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung am Wahlwochenende) ausgestellt werden.
Aber auch hier die Bitte: Erleichtern Sie dem Wahlamt die Arbeit, indem Sie die Unterlagen möglichst frühzeitig beantragen.
Wegen der Postlaufzeiten macht es auch keinen Sinn, am Donnerstag oder Freitag vor der Wahl noch schriftliche Anträge in den Rathausbriefkasten einzuwerfen. Wer sich spät für die Briefwahl entscheidet, muss die Unterlagen unbedingt persönlich im Wahlamt abholen, wenn er die Unterlagen noch rechtzeitig erhalten will.
4. Rücksendung des gelben Wahlbriefs an die Stadt Ingolstadt
Nach erfolgter Briefwahl kann der gelbe Wahlbrief innerhalb Deutschlands kostenfrei dem Wahlamt rückübersandt werden. Er kann aber auch im Rathausbriefkasten eingeworfen werden.
Wichtiger Hinweis: Gelbe Wahlbriefe können am Tag der Wahl (9.2.2025) NICHT in den Urnenwahllokalen abgegeben werden.
Wer entgegen der Bitte des Wahlamts erst auf den letzten Drücker seinen Wahlbrief abgeben will, kann dies nur im Neuen Rathaus (Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt) tun!
Alle Wahlberechtigten, die von der Briefwahl Gebrauch gemacht haben, müssen dafür Sorge tragen, dass der gelbe Brief das Wahlamt der Stadt Ingolstadt rechtzeitig vor Auszählung der Stimmen (9.2.2025, 18 Uhr) erreicht.
Da die Wahlbriefe den zuständigen Wahlvorständen zugeordnet werden müssen, wäre das Wahlamt für eine frühzeitige Rücksendung sehr dankbar.
5. Telefonische Erreichbarkeit des Wahlamts
Für Rückfragen ist das Wahlamt ab sofort unter der Telefonnummer 0841 305-1266 erreichbar.
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