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Zur Kasse bitte!
Der neue Bußgeldkatalog 2020
Dr. Sebastian Knott, Fachanwalt für Verkehrs- und Arbeitsrecht, mit einem Rechtstipp zum neuen Bußgeldkatalog 2020. Verkehrssündern drohen harte Strafen.
„Kurz gesagt: Es wird härter und teurer. Am 28.4.2020 trat der neue Bußgeldkatalog in Kraft und der hat es in sich. Statt bisher bei 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts, ist jetzt bereits ein einmonatiges Fahrverbot ab 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts und außerorts ab 25 km/h Überschreitung fällig. Diese massive Verschärfung wird begleitet von höheren Bußgeldern und von 80 € innerorts und 95 € außerorts in dieser Geschwindigkeitsklasse“, sagt Dr. Sebastian Knott. „Auch Falschparken wird teurer und kann bei Behinderung von Rettungsfahrzeugen zu 100 € und einem Punkt führen. Wenn man nun glauben sollte, es wäre im Spiegelbild hierzu leichter, gegen eine Erhöhung der Geldbuße einen Verzicht auf das Fahrverbot zu erreichen, so irrt man. Die Gerichte (auch und gerade in Ingolstadt) sind nur unter engen Voraussetzungen für solche Lösungen zu gewinnen. Gewonnen hingegen haben die Radfahrer. Sie und ihre Wege werden durch die Änderungen erheblich besser geschützt.“
Generell gilt: „Bei Bußgeldbescheiden mit schwerwiegenden Folgen: Immer zum (Fach-)Anwalt gehen“, so Knott.